Einlagensicherungssystem
Im Sinne des Gesetzes über die Finanzaufsicht (Wet op het financieel toezicht) findet auf die International Card Services B.V. (ICS) das Einlagensicherungssystem Anwendung. Das Einlagensicherungssystem gewährleistet, dass, falls ICS seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, die Karteninhaber ihre Einlagen bis zu einer bestimmten Höhe ersetzt bekommen.
Welcher Betrag wird ersetzt?
Das Einlagensicherungssystem ersetzt einen Höchstbetrag von 100.000,- Euro pro Karteninhaber und pro Kreditinstitut. Als Kreditinstitut mit eigener Bankerlaubnis nimmt ICS somit auch am Einlagensicherungssystem teil. Zur Berechnung der Erstattungshöhe werden alle Guthaben, die Sie bei ICS haben, miteinander addiert. Wenn Sie mehrere Karten besitzen wird der gesamte Positivsaldo aller Karten zugrunde gelegt. Guthaben oberhalb des Höchstbetrags von 100.000,- Euro sind nicht über das Einlagensicherungssystem gesichert. Guthaben werden nur an den Hauptkarteninhaber ausgezahlt.
Wer hat Anspruch auf eine Deckung durch das Einlagensicherungssystem?
Das Einlagensicherungssystem gilt nicht für alle (juristischen) Personen und auch nicht für sämtliche Guthaben. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Nederlandsche Bank.
Nachstehend finden Sie einen Überblick über diejenigen (juristischen) Personen, die das Einlagensicherungssystem in Anspruch nehmen können:
- Privatpersonen: Natürliche Personen.
- Einzelunternehmen. Guthaben eines Einzelunternehmens und derselben Privatperson gelten als Guthaben einer einzigen Person, sodass sie bei der Berechnung der Höchstdeckungssumme miteinander addiert werden.
- Juristische Personen können ungeachtet der Unternehmensgröße, d. h. also sowohl Klein- als auch Großunternehmen, eigenständig Anspruch auf den Einlagenschutz anmelden. Stiftungen und Verbände besitzen ebenfalls einen eigenständigen Deckungsanspruch auf das Einlagensicherungssystem.
- Eigentümergemeinschaften (Vereniging van Eigenaren – VvE) und offene Handelsgesellschaften (Vennootschap onder Firma – VoF) haben für gewöhnlich einen eigenständigen Anspruch auf Deckung durch das Einlagensicherungssystem. Wenn Sie Anteile an einer VvE oder VoF halten, haben Sie im Hinblick auf diese Anteile keinen eigenständigen Deckungsanspruch.
Wer hat keinen Deckungsanspruch im Rahmen des Einlagensicherungssystems?
- Banken
- Finanzinstitute
- Investmentgesellschaften
- (Rück)Versicherer
- (Verwalter von) Investmentfonds, (Verwalter von) OGAW
- Pensionsfonds
- Behörden (u. a. Gemeindeverwaltungen)
Welche Produkte fallen unter das Einlagensicherungssystem?
Alle Kreditkartenprodukte mit einem Positivsaldo fallen unter das Einlagensicherungssystem.
Wie hoch ist die Deckung bei mehreren Kreditkarten?
Wenn ein Karteninhaber mehrere Kreditkarten mit einem Guthaben besitzt, werden diese miteinander addiert.
Beispiel: Ein Karteninhaber hat zwei Kreditkarten, eine mit einem Positivsaldo von 50.000 Euro und eine andere mit einem Positivsaldo von 70.000 Euro. Zusammen ergibt dies eine Forderung von 120.000 Euro. Dieser Karteninhaber hat Anspruch auf die höchste Entschädigungssumme des Einlagensicherungssystems, d. h. auf 100.000 Euro.
Wie hoch ist die Deckung bei Zusatzkarten?
Eine Zusatzkarte ist an das Konto des Hauptkarteninhabers gebunden. Nur der Hauptkarteninhaber hat in diesem Fall einen Anspruch auf Schadenersatz seiner Kontoeinlagen mit einer Obergrenze von 100.000 Euro.
An wen muss ich mich zwecks Auszahlung im Rahmen der Einlagensicherung wenden?
Auf der Website der Nederlandsche Bank (DNB) finden Sie weitere Informationen über die Verfahrensweise und die Fristen bezüglich einer Rückzahlung durch die DNB.
Wie lange dauert es, bis ich die Deckungssumme erhalte?
DNB übernimmt die Ausführung dieser Regelung. Das heißt, Sie können sich zwecks Schadensersatz im Rahmen des Einlagensicherungssystems an die DNB wenden. Sie erhalten die Auszahlung innerhalb von 20 Werktagen. Diese Frist kann einmal um zehn weitere Werktage verlängert werden. In den kommenden Jahren wird diese Frist allmählich verkürzt werden.